Praxis & Medizin
Elektronische Gesundheitskarte: Pflicht ab 1.1.2015 | Allgemeines & Interessantes
Wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse noch nicht zugeschickt bekommen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Die neue Karte ist der alten sehr ähnlich. Sie enthält vor allem personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Angaben zur Krankenversicherung. Hinzu kommen die Angabe des Geschlechts und ein Lichtbild. Das hilft, Verwechslungen zu vermeiden.
Auf den neuen Karten können zusätzliche Informationen z.B. Notfalldaten gespeichert werden. Das soll helfen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern.